Aktuelles aus den Ab­tei­lung­en

3G – Coronaregeln in allen Hallen!

Auszug aus Veröffentlichung des Landratsamtes Würzburg:

Wo gilt sonst 3G?
– am Arbeitsplatz, wenn an der Arbeitsstätte physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht
ausgeschlossen werden können
– für Transporte von mehreren Beschäftigten zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte
– im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Flugverkehr für Fahr- bzw. Fluggäste und Kontroll- und Servicepersonal (ausgenommen
sind Schülerinnen und Schüler sowie Taxifahrten)
– für den Zugang von Besuchern zum touristischen Bahn- und Reisebusverkehr sowie zu Ausflugsschiffen im Linienverkehr
– bei Prüfungen, Meisterkursen und in Fahrschulen
– bei körpernahen Dienstleistungen, die nicht medizinisch, therapeutisch oder pflegerische Leistungen sind (z.B. Friseure, Kosmetiksalons,
Nagelpflege- oder Tattoostudios)
bei eigener sportlicher Betätigung (inklusive praktischer Sportausbildung)
– im Bildungsbereich mit den Hochschulen, der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der außerschulischen Bildung und den
Musikschulen
– in Bibliotheken und Archiven
– in Museen und bei Ausstellungen
– in Fitnessstudios und Solarien
– bei eigener aktiver Mitwirkung in Laienensembles (z.B. Blasorchester, Laienschauspiel)

Wo gilt 2G?
– in Gastronomie (innen und außen) und Beherbergungsbetrieben
– in Bädern, Thermen und Saunen
bei Sport- und Kulturveranstaltungen (Opern, Theater, Konzerte, Kinos etc.) für die Zuschauer
– auf Messen, Tagungen, Kongressen
– bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten (z. B. Hochzeiten, Geburtstage etc.)
– in Freizeiteinrichtungen (einschließlich Indoorspielplätzen und Spielhallen)
– in infektiologisch vergleichbaren Bereichen