Vereinsleitung
Aufgabenteilung
Die Organe Vorstand (Satzung § 12) und Abteilungsleitungen (Satzung § 14) sorgen ehrenamtlich für die Erledigung der laufenden Aufgaben und die Entwicklung des Vereins und seiner Abteilungen. Besonders wichtige Themen werden gemeinsam im Vereinsrat (Satzung § 11) entschieden, wie z.B. Abteilungsgründungen oder -auflösungen und Haushaltsplan. Unterstützt werden die Organe durch Referenten, die durch den Vorstand beauftragt werden.
Vorstand
Der 5-köpfige ehrenamtliche Vorstand wurde am 19.07.2023 in der Delegiertenversammlung für 3 Jahre gewählt. Seit 1998 sind die Aufgaben in „Ressorts“ aufgeteilt. Jedes Vorstandsmitglied ist selbständig tätig, soweit nicht bestimmte Beschlüsse (lt. Geschäftsordnung) in einer der monatlichen Vorstandssitzungen zu fassen sind. Der Vorsitz leitet insbesondere Organsitzungen und vertritt den Verein in besonderen Angelegenheiten.
Vorstands-Ressorts
Namen
Abteilungsleitungen
Diese sind auf den Seiten der betreffenden Abteilungen genannt. Außerdem werden Stellvertretungen durch Abteilungsversammlungen gewählt. Die Abteilungsleitung kann Aufgaben (wie Kassenwart, Schriftführer u.a.) an weitere Mitglieder übertragen (Satzung § 14).
Referenten
Derzeit wirken folgende Referenten mit (beauftragt gem. Satzung § 12 Nr. 4. k):
Referat
Spezielle Aufgabe
Name
Datenschutzbeauftragter
gemäß Art. 37 Abs. 7 DS-GVO *) s.u.
Bernd Keller
Rechtsfragen
Marc Zenner